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Formulare, Arbeitshilfen und Informationen zum DLRG Manager

Für den DLRG-Manager stehen mittlerweile umfangreiche Schulungsunterlagen aus anderen Landesverbänden zur Verfügung.

Was noch fehlt sind die praktischen Erfahrungen, hierfür wird ein Kernteam für die notwendige Kommunikationsplattform der Nutzer untereinander sorgen.

Ergänzt werden wird dies durch ein – wenn auch derzeit kleines – geplantes Schulungsangebot.

Bei weiteren Fragen und Problemen rund um das Thema DLRG Manager (SEWOBE) sendet bitte eine E-Mail an mv-support@hessen.dlrg.de .

Einen Antrag auf Zugriff auf die Mitgliederverwaltung für einen Nutzer kann nur der Vorsitzende der betreffenden Gliederung, für die der Zugriff beantragt wird, genehmigen.

Der Antrag muss zwingend mit dem angehängten Antragsformular gestellt werden.

Das vom Antragsteller und vom Vorsitzenden der beantragenden Gliederung unterschriebene Dokument als eingescanntes PDF ist zusammen mit dem ausgefüllten Excel Formular in elektronischer Form an mv-Support@hessen.dlrg.de zu senden.

Eine Zugriffsberechtigung wird nur erteilt, wenn die folgenden Unterlagen vorliegen:

  1. Antrag auf eine User-ID (Beschreibung der einzelnen Rechtegruppen: Benutzer- und Rechtekonzept)
  2. Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses (erforderlich für jeden Nutzer)

Die Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und mit der erforderlichen Unterschrift des Gliederungsvorsitzenden versehen dem Support-Team vorgelegt werden:

Die Excel-Datei und PDF-Datei per E-Mail senden an: mv-support@hessen.dlrg.de 

Der Vorsitzende einer Gliederung erhält einmal jährlich eine Liste der User-IDs für seine Gliederung, mit den entsprechend zugeordneten Rechten und hat die Gültigkeit der User-IDs und deren Rechte per E-Mail dem Support-Team zu bestätigen.

Die Software soll und wird den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vollständig Rechnung tragen. Dieses wurde bereits bei der Vertragsgestaltung und im Pflichtenheft berücksichtigt.

Die Daten werden in einem Rechenzentrum in Deutschland gelagert („Hosting“).

Der Zugriff auf die Daten kann nur über verschlüsselte Verbindungen erfolgen, entsprechende Lizenzen wurden bereits erworben.

Der ausgewählte Anbieter („Provider“) für das Hosting setzt zwei räumlich getrennte Rechenzentren ein. Die Serverdaten werden zwischen beiden Standorten dauerhaft redundant gespiegelt. Im Falle des Ausfalls eines der Rechenzentren, wird auf das zweite automatisch umgeschaltet.

Somit sollte nach Auskunft des Providers eine sehr hohe Datensicherheit gegeben sein. Um im Falle eines kompletten Ausfalls des Providers keinen Totalverlust der Daten zu erleiden, werden einmal pro Woche die Daten und Datenbanksicherungen auf einen externen Provider übertragen. Im Falle eines absoluten Datenverlustes beim Provider müssten die Server neu aufgesetzt und aus dem externen Backup eingespielt werden.

Zugriff auf und Bearbeitung von Daten kann nur erfolgen, wenn einem Nutzer die entsprechenden Rechte zugewiesen wurden (vgl. auch „Rechtekonzept“).

Der Software-Anbieter, sowie die Dienstleister für Hosting und Back-Up sind vertraglich auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet worden.

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