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Katastrophenschutz in Hessen

Neben dem stationären Wasserrettungsdienst in Schwimmbädern, Badeseen und Flüssen sind unsere Kameradinnen und Kameraden in Hessen auch in die öffentliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz eingebunden. Grundlage hierfür bildet das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)“. Hier heißt es im § 26, dass in Hessen Katastrophenschutzeinheiten unter anderem für die Wasserrettung vorgehalten werden. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft wird  über den § 19 in Verbindung mit § 27 namentlich für die Mitwirkung im Rahmen dieses Gesetzes benannt.

Die Hessischen DLRG-Gliederungen stellen in zehn Landkreisen einen Wasserrettungszug (WRZ) und in neun weiteren Landkreisen jeweils eine Erweiterte Wasserrettungsgruppe (EWrGr).

Die Gliederung der Wasserrettungszüge sowie der Erweiterten Wasserrettungsgruppen ergibt aus dem Hessischen Katastrophenschutzkonzept. Demnach besteht ein Wasserrettungszug aus 25 Einsatzkräften, die Erweiterten Wasserrettungsgruppen bestehen aus 12 Einsatzkräften.

Vereinfacht kann man festhalten, dass die Erweiterte Wasserrettungsgruppe aus einem Tauchtrupp, einem Strömungsrettertrupp und zwei Bootstrupps, der Wasserrettungszug aus zwei Tauchtrupps, einem Strömungsrettertrupp und vier Bootstrupps besteht. Beim Wasserrettungszug kommt zusätzlich noch eine Führungskomponente dazu.

Zur Kernaufgabe der Wasserrettung gehört die Rettung von Menschen und Tieren aus Wasser- oder Eisgefahr. Die DLRG unterstützt weiterhin bei der Bergung von Gegenständen aus Wassergefahren. Mit unseren Booten übernehmen wir Transport- und Versorgungsfahrten auf dem (Hoch-)Wasser oder sichern andere Einsatzkräfte bei Tätigkeiten am oder im Wasser ab. Weiterhin führen unsere Taucher Suchmaßnahmen, Erkundungen oder auch Arbeiten- und Sicherungsmaßnahmen unter Wasser durch. Bei Hochwassereinsätzen arbeiten wir mit den anderen Einsatzkräften gemeinsam zum Schutz von Gegenständen und Gebäuden vor Wasserschäden. Unsere Einsatzkräfte leiten auch Privatpersonen zur Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen z.B. beim Sandsackfüllen oder dem wirkungsvollen Verbau von Sandsäcken an.

Die weiterführende Ausbildung der Einsatzkräfte baut auf die in den Gliederungen vor Ort vermittelten Kenntnisse der Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst auf.

Die weiterführenden Lehrgänge zur Wissensvermittlung, z.B. über Deichsicherungsmaßnahmen, Aufgaben der Kraftfahrzeugführer im Katastrophenschutz, Taucheinsätze unter schwierigen Bedingungen, Unterwasserarbeiten und Hebesack-Einsatz zur Bergung von schweren Gegenständen aus dem Wasser sowie die Prüfungen zur Berechtigung zur Führung von Motorrettungsbooten sowie Führungslehrgänge finden auf Landesverbandsebene statt.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Katastrophenschutz stellen sowohl die Gliederungen als auch das Land Hessen Material zur Verfügung. Die Wasserrettungszüge sind alle mit einheitlichen Gerätewagen Wasserrettung (GW-WR) durch das Land ausgestattet worden. Dazu kommen noch jeweils ein Hochwasserboot und zwei Rettungsboote vom Typ RTB2.

An alle Erweiterten Wasserrettungsgruppen wurden im Jahr 2018 einheitliche Gerätewagen Tauchen ("GW-Taucher") vom Land Hessen übergeben.

Die übrigen Fahrzeuge, Boote und Ausrüstungsgegenstände werden von den Gliederungen vor Ort gestellt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse.

Erfahrene Führungskräfte unserer Einheiten haben sich auch zu Fachberatern weiterbilden lassen und stehen den Technischen Einsatzleitungen vor Ort oder den Katastrophenschutzstäben der Landkreise sowie den drei Regierungspräsidien und dem Krisenstab der Landesregierung als kompetente Ansprechpartner rund um die Wasserrettung sowie bei Hochwassergefahren, aber auch unterstützend bei allen anderen Großschadenslagen oder Katastrophen zur Verfügung.

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