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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

„Eine Person ist rettungsfähig beim Schwimmen, Baden und im Wassersport, wenn sie an jeder Stelle des Beckens oder der Wasserfläche, an der sie unterrichtet oder die verantwortliche Aufsicht führt, einen Menschen retten und nach seiner Rettung an Land erstversorgen kann.
Die Rettungsfähigkeit beim Schwimmen, Baden und im Wassersport gemäß §21 Abs. 5 AufsVO wird in der Regel durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen.
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit nach spätestens fünf Jahren kann durch die Teilnahme an einem akkreditierten Fortbildungskurs (Auffrischungskurs) oder durch Teilnahme an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erfolgen.“ - 
Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom 5.10.2016

Ende 2011 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen dem DLRG LV Hessen und der Zentralen Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) zur Durchführung von Auffrischungskursen zur Rettungsfähigkeit beim Schwimmen und im Wassersport in der Schule unterzeichnet.

Die Akkreditierung des Angebotes erfolgte auf Basis der verbindlichen Inhalte der Angebotsbeschreibung. Die Kurse sind nach der "Rahmenvorgabe zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit beim Schwimmen und im Wassersport in der Schule" der ZFS durchzuführen.

Lehrgangsabwicklung

Die Gliederung als Anbieter einer Veranstaltung unterbreitet ihr Angebot 6-8 Wochen vor Termin durch Zusendung des Angebots an die LV-Geschäftsstelle und erhält nach Erfassung des Angebots eine Bestätigung, aus der die laufende Angebotsnummer ersichtlich ist.

Für die Präsentation der Lehrgangsinhalte kann die vom DLRG LV Hessen zur Verfügung gestellte Powerpoint-Präsentation genutzt werden.

Die von den Teilnehmern unterschriebene Teilnehmerliste und die Rückmeldungen zur Teilnehmerzufriedenheit sind der LV-Geschäftsstelle mit der Auswertung spätestens 3 Wochen nach Beendigung des Lehrgangs vorzulegen.

Jedem Teilnehmer ist eine vom Lehrgangsleiter unterzeichnete Bescheinigung über die Teilnahme auszuhändigen.

Anmeldungen oder Rückfragen an rettungsfaehigkeit@hessen.dlrg.de 

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