Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Hessen e.V. findest du hier .
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Führerscheine
Führerscheine unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen. Anerkannt werden ausschließlich offiziell ausgestellte und amtlich gültige Führerscheine (siehe Datei).
Vorbereitungslehrgang
Die Inhalte des Vorbereitungslehrgangs werden auf Grundlage regionaler Konzepte bedarfsgerecht vermittelt. Die Ausbilderinnen und Ausbilder werden im Rahmen der Ausbilderqualifikation mit Augenmaß angeleitet. Viele Dokumente wurden in den vergangenen Jahren stärker inhalts- und kompetenzorientiert gestaltet.
Es werden alle Lehrgänge anderer Hilfsorganisationen und Feuerwehren anerkannt.
Zukünftige Lehrgänge können bei der DLRG oder – nach Rücksprache mit dem Landesverband – auch bei anderen Hilfsorganisationen absolviert werden.
Hinweis: DLRG-Dokumenten-App – ISC (Internet Service Center), siehe Punkte 3.4 und 4.3.
Die Einsatzfähigkeit und Grundausbildung der Helferinnen, Helfer und Hundeführerinnen, Hundeführer wird gemäß den Vorgaben der ÖGA/KatS vorausgesetzt.
Merkblatt SR-08-20 – Ausbildung Strömungsrettung
Das Merkblatt SR-08-20 zur Ausbildung Strömungsrettung ist im ISC unter Strömungsrettung > 06 Merkblätter zu finden.
Eine Anerkennung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – eine automatische Anerkennung erfolgt nicht.
Einsatztauchen
Für alle Fragen und Abstimmungen ist die Kontaktaufnahme mit dem Landesverbandsbeauftragten für Tauchen erforderlich.
Wasserretter
Verschiedene Qualifikationen können anerkannt werden. Eine Abstimmung erfolgt nach Kontaktaufnahme mit den LV-Beauftragten.
Wachführer
Führungslehre – siehe Tabelle.
BOS wird anerkannt, alle weiteren Inhalte nur durch Lehrgangsbesuch.
Ausbilder WRD
Eine Anerkennung ist ausschließlich durch den Besuch des entsprechenden Lehrgangs möglich.
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