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Gerichtliche Geldauflagen und Bußgelder

Die DLRG Hessen ist Teil der größten Wasserrettungsorganisation der Welt. Unsere Kernaufgabe ist die Bekämpfung des Ertrinkungstodes. Dies erreichen wir, indem wir z.B. Kindern und Erwachsenen das Schwimmen und Retten beibringen oder die Bevölkerung über Gefahren im und am Wasser aufklären. Und unsere ehrenamtlichen Retter leisten jährlich rund 180.000 Helfer-Stunden.

Die DLRG bekommt durch viele Rechtsentscheide Bußgelder zugewiesen. Dafür sind wir sehr dankbar, denn wir können unsere gemeinnützigen Aufgaben nur mit Hilfe von Spenden und Zuweisungen erfüllen.

Die DLRG Hessen ist vom Finanzamt Wiesbaden I (StNr. 40/250/56087) von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit.

Wir senden Ihnen gerne vorgedruckte Überweisungsträger für Ihre Zuweisung, Klebeetiketten mit der Adresse unserer Organisation und weiteres Informationsmaterial zu. Selbstverständlich erstellen wir für Geldauflagen keine Zuwendungsbescheinigung. Vielmehr informieren wir Sie sofort über den Geldeingang.

 

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